Für Mitglieder gibt es die Möglichkeit, einen Liegeplatz für ihr privates Segelboot auf unserem Freizeitgelände zu mieten. Größere Boote (Kielboote, Yachten) dürfen dauerhaft nur bis zu einer Zeit von zwei Jahren liegen. Werden sie saisonal an anderen Revieren gesegelt, stellt die “Winterlagerung” kein Problem dar.
Falls ihr euer Boot von einem fremden Revier am Gelterswoog wieder segeln wollt, denkt bitte daran, den Rumpf und das Zubehör mit Wasserkontakt mit frischem Wasser und einer Bürste (beides auf dem Gelände verfügbar) gründlich zu reinigen. Mitgebrachte Muscheln, Algen usw. überdauern unter Umständen lange am Equipment und können an unserem Gelterswoog einen großen ökologischen Schaden anrichten.
WICHTIG:
!!! Bevor ihr euer Privatboot an unser Gelände bringt, muss unser Haus- und Geländewart (Rudi Meyer) in Kenntnis gesetzt werden. Er wird euch einen Liegeplatz zuweisen. Bitte informiert außerdem KassenwartIn und Vorstand per Mail.
!!! Bitte bringt an/ in eurem Boot ein Schild mit eurem Namen und Kontaktdaten (Telefon-/ Handynummer) an. Bei Schäden haben dadurch Boots- und Geländewart die Möglichkeit, das Boot zu identifizieren und mit euch in Kontakt zu treten.
!!! Wir möchten auf unserem Gelände eine gepflegte Umgebung beim Segeln und Zusammensitzen genießen. Vom Strandbad aus ist das Vereinsgelände außerdem auch sehr gut einsehbar. Deshalb erheben wir gewisse Mindeststandards an den Zustand der Boote, die bei uns ihren Liegeplatz haben. Bitte berücksichtigt das folgende Regelblatt – bei Fragen könnt ihr jederzeit auf den Vorstand zukommen.
Zustand und Unterstellung privater Boote
(1) Grundsatz
Privatboote dürfen nur in einem verkehrssicheren, gepflegten, segelfähigen und umweltverträglichen Zustand auf dem Vereinsgelände abgestellt werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre Boote einschließlich Abdeckungen, Persennings und Zubehör regelmäßig zu warten und so zu unterhalten, dass keine Beeinträchtigung von Umwelt, Vereinsanlage oder Erscheinungsbild des Geländes entsteht.
(2) Mindestanforderungen
Ein ordnungsgemäßer Zustand liegt insbesondere dann nicht vor, wenn:
- Abdeckungen oder Persennings zerfallen oder Materialteile (z. B. Kunststofffasern) in die Umgebung abgegeben werden,
- Lacke, Beschichtungen oder Antifouling sichtbar abblättern und Boden oder Gewässer verunreinigen,
- Öl, Betriebsstoffe oder andere Schadstoffe austreten oder unsachgemäß gelagert werden,
- erheblicher Pflanzenbewuchs oder struktureller Verfall die sichere Lagerung beeinträchtigt,
- sich Müll oder lose Bootsteile dauerhaft im Umfeld ansammeln
- Einsturz- oder Umsturzgefahr besteht
- starkem strukturellem Verfall
- erheblicher Verwahrlosung mit Umwelt- oder Sicherheitsrisiko
(3) Feststellung von Mängeln
Der Vorstand, der Bootswart oder eine beauftragte Person kann den Zustand der abgestellten Boote überprüfen und Mängel dokumentieren.
(4) Aufforderung zur Mängelbeseitigung
Bei festgestellten Mängeln wird der Eigentümer schriftlich aufgefordert, diese innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu beseitigen.
(4) Mängelverfahren
- schriftliche Aufforderung mit Frist
- Nachfrist + Zusatzgebühr möglich
- Nutzungsgenehmigung kann widerrufen werden
(5) Gefahrenabwehr
Bei akuter Gefahr darf der Verein:
- Boote sichern
- Abdeckungen entfernen
- Gefahrenbereiche absperren
- Maßnahmen auf Kosten des Eigentümers durchführen
(6) Ultima Ratio
Bei Nichterfüllung:
- Stellplatzkündigung
- Entfernungspflicht
- kostenpflichtige Ersatzvornahme

